Artikel-Informationen
erstellt am:
07.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
21.06.2024
Am 01.02.2023 sind das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG -) sowie Sonderregelungen im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz für Windenergieanlagen an Land in Kraft getreten. Danach hat Niedersachsen bis zum 31.12.2027 1,7 Prozent und bis zum 31.12.2032 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft auszuweisen. Die Arbeitshilfe zur Ausweisung von Windenergiegebieten in Regionalen Raumordnungsprogrammen soll den Trägern der Regionalplanung die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung erleichtern. Die Arbeitshilfe soll regelmäßig aktualisiert werden.
Am 3. Juli 2023 wurde zudem die Arbeitshilfe Wind-an-Land-Gesetz von den zuständigen Ländergremien (Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz und Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung) beschlossen.
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07.02.2023
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21.06.2024