Arbeitshilfe Wohnumfeldschutz
Das Land Niedersachsen legt im LROP Regelungen zum Wohnumfeldschutz beim Bau von Freileitungen im Übertragungsnetz fest. Danach sind bei künftigen Höchstspannungsfreileitungen Mindestabstände zu Wohngebäuden einzuhalten. Im LROP sind hierzu Ausnahmen festgelegt worden. Zur Erleichterung der Anwendung wurden zwei Arbeitshilfen erstellt.