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Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission

Am 13. Juni 1967 wurde in Bonn die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission gegründet. Aufgabe der Raumordnungskommission ist es, die Zusammenarbeit der beiden Staaten auf dem Gebiet der Raumordnung zu fördern und dabei insbesondere darauf hinzuwirken, die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, vornehmlich in Grenznähe, aufeinander abzustimmen.

Die Kommission kann Empfehlungen ausarbeiten, die sie beiden Regierungen vorlegt. Weitere Abkommen über einzelne raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen können zwischen der Regierung des Königsreichs der Niederlande und den Regierungen des Landes Niedersachsen oder des Landes Nordrhein-Westfalen mit Zustimmung der Bundesregierung geschlossen werden, soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind.

Die Arbeit der Raumordnungskommission erfolgt seit Mitte der neunziger Jahre überwiegend in den Unterkommissionen Nord und Süd. Die räumliche Abgrenzung zwischen den Zuständigkeitsbereichen beider Unterkommissionen verläuft etwa auf der Linie Arnheim - Emmerich - Kleve - Bocholt. Die Unterkommissionen können ihrerseits Arbeitsgruppen einsetzen.

Unterkommission Nord (UK Nord)

Die fachlichen und regionalen Probleme der räumlichen Entwicklung der niedersächsischen Gebietsteile werden in der UK Nord behandelt. Sie umfasst auf deutscher Seite die Grenzgebiete des ehemaligen Regierungsbezirks Weser-Ems und des Regierungsbezirks Münster, auf niederländischer Seite die Provinzen Groningen, Drenthe, Overijssel und Gelderland.

In der deutschen Delegation der UK Nord sind aus Niedersachsen neben dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz die niedersächsischen Kommunen durch den Niedersächsischen Landkreistag, den Landkreis Grafschaft Bentheim (für alle anderen Landkreise im Grenzraum) und die Stadt Emden vertreten. Die UK Nord hat eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertretern von Raumordnungsbehörden gebildet, die in der Region tätig sind. Die Arbeitsgruppe dient dem ständigen Austausch und behandelt im Auftrag der UK Nord bestimmte raumordnerische Probleme. Weiter bereitet sie die Sitzungen der UK Nord vor.

Abstimmung grenznaher Einzelplanungen

Zu den Aufgaben der Kommissionen gehört es, sich aller Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung anzunehmen, sofern sie für beide Staaten gleichermaßen von Bedeutung sind. Das Schwergewicht liegt bei der Abstimmung von raumbedeutsamen grenzüberschreitenden oder grenznahen Einzelplanungen und -maßnahmen aller Art sowie der Abstimmung von Raumordnungsprogrammen und -plänen der verschiedenen Stufen. Des Weiteren – und dies wird immer bedeutsamer – entwickelt sie gemeinsame Perspektiven und leistet so ihren Beitrag zur Lösung von raumordnerischen Problemen in der Grenzregion.



Ansprechpartner:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

Markus Goebel / Maria Gerling
Tel.: 0441/9215-473 oder -472


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