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Aufgabe der Raumordnung

An den Raum und seine Ressourcen werden unterschiedlichste Ansprüche gestellt.
Raum wird beispielsweise benötigt:
  • als Siedlungsfläche zum Wohnen, Platz für Freizeiteinrichtungen oder Freiraum für die Erholung von Menschen
  • als Standort für Industrie-, Gewerbe- und Handelsbetriebe
  • für den Bau oder Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und anderer Verkehrsinfrastruktur
  • für die Errichtung von Windenergieanlagen, den Ausbau des Energienetzes (Strom- und Gasleitungen) oder sonstige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
  • für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
  • zur Gewinnung von Rohstoffen und Bodenschätzen
  • zur Schaffung von Hochwasserschutzmaßnahmen oder den Ausbau von Gewässern
  • als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für wichtige Funktionen des Naturhaushalts
und vieles mehr. Auch der Meeresraum wird durch miteinander konkurrierende Nutzungen beansprucht, z.B. für Schifffahrt, Fischerei, Rohstoff- und Energiegewinnung und als Ökosystem.


Aufgabe der Raumordnung ist es, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren und einen „Grundkonsens“ über die Nutzung des Raums und seine weitere Entwicklung zu schaffen. Raumordnung soll zwischen den unterschiedlichen Interessen und Belangen vermitteln und die verschiedenen Anforderungen an den Raum aufeinander abstimmen. Sie soll zusammenfassend, fachübergreifend und überörtlich dafür vorsorgen, dass für die einzelnen Nutzungen und Funktionen genügend geeignete Flächen zur Verfügung stehen und dass Konflikte möglichst vermieden oder ausgeglichen werden.

„Zusammenfassend“ ist Raumordnung, weil sie in gesamträumlichen Planungen, Programmen oder Entwicklungskonzepten und durch Zusammenarbeit mit anderen Stellen die verschiedenen Ansprüche an den Raum zusammenführt und versucht, Konflikte zu lösen und zu vermeiden. „Fachübergreifend“ ist sie, weil sie nicht einer einzelnen Fachplanung (wie Verkehrsplanung, wasserwirtschaftliche Planung, Landschaftsplanung usw.) dient, sondern die unterschiedlichen fachspezifischen Ansprüche an den Raum in Einklang bringen soll. „Überörtlich“ ist die Raumordnung, weil sie oberhalb der örtlichen Bauleitplanung der Städte und Gemeinden agiert und sich z. B. auf regionaler oder landesweiter Ebene um Entwicklungen im Raum kümmert, deren Wirkungen über einzelne Orte hinausgehen.

Leitvorstellung ist, den Raum nachhaltig zu entwickeln, so dass die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Raumfunktionen in Einklang gebracht werden. Es soll eine großräumige Ordnung erreicht werden, die nicht nur durch kurzfristiges Denken bestimmt ist, sondern dauerhafter angelegt ist. Durch raumordnerische Planung soll vorausschauend sichergestellt werden, dass auch mittel- und langfristig (für nachfolgende Generationen) noch genügend räumliche Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten bestehen. Außerdem wird angestrebt, möglichst überall gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Hierzu soll beispielsweise mit der Landes- und Regionalplanung auf gleichwertige Verkehrs- und Versorgungsstrukturen in den verschiedenen Teilräumen des Landes hingewirkt werden.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist ein gestuftes Planungssystem vorgesehen. Die Umsetzung raumordnerischer Aufgaben kann durch verschiedene formelle Instrumente und informelle Instrumente erfolgen.

(Stand der Information: Juli 2016)

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