Möglichkeiten der Verbraucher
Bei verpackten Erzeugnissen (z.B. Lebensmittel oder kosmetische Mittel) können sich die Verbraucher anhand der Kennzeichnung über deren wesentliche Eigenschaften wie Zutaten oder Haltbarkeit informieren. Bestimmte Angaben (z.B. zu Zusatzstoffen) sind auch bei loser Ware vorgeschrieben, ggf. sollte beim Kauf danach gefragt werden.
Daneben sollten die Verbraucher auf Dinge wie die Unversehrtheit der Verpackung, eine unauffällige Sensorik (Aussehen, Geruch, Geschmack) oder ein ordentliches Verkaufsumfeld achten.
Besteht Anlass zur Beschwerde, können Sie sich zum einen direkt an den Lebensmittelunternehmer (z.B. betroffenes Einzelhandelsgeschäft oder angegebener Hersteller) und zum anderen an die an Ihrem Wohnort zuständige kommunale Überwachungsbehörde wenden. Dabei sind folgende Angaben hilfreich:
Informationen zum Erzeugnis (z.B. Bezeichnung, Haltbarkeit, Hersteller), Ort und Zeitpunkt des Kaufs, Bedingungen der Lagerung, Zeitpunkt und Art des festgestellten Mangels, evtl. Gesundheitsbeschwerden, möglichst Rest des Erzeugnisses einschließlich Verpackung
Sonstige Hinweise zu Unregelmäßigkeiten, Verstößen oder Missständen u.a. im Bereich Verbraucherschutz nimmt zudem die beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingerichtete Anonyme Meldestelle entgegen.
Informationen über bereits erfolgte öffentliche Warnungen stehen den Verbrauchern auf dem Portal Lebensmittelwarnung.de zur Verfügung.
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. (VZN)
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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