Pflichten der Unternehmer
Die Primärverantwortung für die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabak/-erzeugnissen sowie Futtermitteln, d.h. die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben, liegt bei den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmern.
Außerdem ist für Lebensmittelunternehmer je nach Betriebsart eine Registrierung bzw. Zulassung vorgeschrieben, ebenso für Futtermittelunternehmer. Für Lebensmittelbedarfsgegenstände-Unernehmer besteht eine Anzeigepflicht.
Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht können sich die Unternehmer an zugelassene Sachverständige wenden. Weitere Information zu diesen Sachverständigen halten sowohl das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereit, die von den Industrie- und Handelskammern Deutschland bestellten Sachverständigen finden Sie im IHK-Sachverständigenverzeichnis.
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. (VZN)
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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