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Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass das Fleisch von gesunden Nutztieren stammt und unter hygienisch einwandfreien Bedingungen gewonnen wird. Bei der Schlachtung unterliegt jedes einzelne Nutztier der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Tierärzte/Tierärztinnen und amtliche Fachassistenten/Fachassistentinnen. Die Untersuchungen schließen sowohl das lebende Tier vor der Schlachtung als auch den Tierkörper und alle Organe nach der Schlachtung ein. Rückstände von Arzneimitteln oder verbotene Stoffe können durch weitergehende Untersuchungen festgestellt werden.


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