Alternativen zu Tierversuchen weiter fördern und ausbauen
Dämmrich: Ethisch vertretbare Forschung weiter voran bringen - Besonders schwere Tierversuche nicht genehmigen – Tierleid beenden
Erfreulich findet es Michaela Dämmrich, dass in Niedersachsen die Versuchszahlen im letzten Jahr gesunken sind. Mit 286.267 Tieren waren es 52.480 weniger als ein Jahr zuvor. „Durch den vermehrten Einsatz von Alternativmethoden kann die Zahl weiter reduziert werden. Dabei handelt es sich um Verfahren wie beispielsweise den Einsatz von Organchips, Zellkulturen, Gewebeschnitten und computergestützten Modellen. Davon brauchen wir aber deutlich mehr und der Einsatz muss wissenschaftlich akzeptiert werden.
Weiteres Verbesserungspotential sieht die Landesbeauftragte für den Tierschutz auch in der Einsparung von Tierversuchen: “Eine gründliche Prüfung der Notwendigkeit ist insbesondere in der Grundlagenforschung nötig. Viele Versuche werden europaweit mehrfach durchgeführt, obwohl bereits Erkenntnisse aus anderen Ländern vorliegen. In einer gemeinsamen Datenbank müssen diese Erkenntnisse gebündelt werden. Die Einrichtung eines solchen so genannten CAMARADES-Zentrums ist überfällig“, so Dämmrich.
Fünf Prozent der in Deutschland durchgeführten Versuche wurden in die Kategorie „schwer“ eingestuft und damit rund 140.000 Tiere schwerstem Leid ausgesetzt. Zu diesen Versuchen gehören beispielsweise Elektroschocks, Tod durch Vergiften, Knochenbrüche, längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden und Bestrahlung mit Todesfolge. Ebenfalls die für die Depressionsforschung an Ratten und Mäusen durchgeführten Schwimmtests, bei denen die Tiere bis zur Erschöpfung oder sogar bis hin zum Ertrinken panisch um ihr Leben schwimmen, fallen in diese kategorische Einstufung.
Obwohl die Europäische Union Tierversuche, die starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste verursachen, grundsätzlich verbietet, erlaubt sie es den Mitgliedsstaaten, Ausnahmen hiervon zuzulassen. „Von diesem Recht macht die Bundesregierung Gebrauch ohne eine Schmerz-Leidensobergrenze festzulegen. Das ist aus meiner Sicht tierschutzrechtlich nicht hinnehmbar. Tierversuche mit dem Schweregrad „schwer“ müssen gesetzlich verboten werden. Das gebieten uns nicht nur die ethische Betrachtung dieser Thematik, sondern auch unsere verfassungsrechtlichen Werte. Der Tierschutz ist im Grundgesetz fest verankert und ermöglicht es auch die Forschungsfreiheit einzuschränken.“
Bundesweit rufen Tierschützer zu einem Aktionstag zur Abschaffung von Tierversuchen am Samstag, den 28. April auf. In Niedersachsen veranstaltet der Verein Tierärzte gegen Tierversuche in Braunschweig eine entsprechende Aktion.