Anträge auf Förderung von betreuten Taubenschlägen können ab 01. November gestellt werden
Das Land Niedersachsen fördert weiterhin die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die der tierschutzgerechten Eindämmung der Population von Stadttauben dienen. Dadurch soll die oft tierschutzwidrige Vergrämung und Bekämpfung der Stadttauben in den Städten durch ein tierschutzgerechtes Management ersetzt werden.
Kommunalverwaltungen und Tierschutzorganisationen können ab 01. November bis
01. Dezember 2024 einen Antrag auf Kostenübernahme für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages, der dem Zweck der Populationskontrolle dient, stellen. Die Ausgaben in Höhe von 80 Prozent der Gesamtsumme bis maximal 15.000 Euro pro Taubenschlag können übernommen werden.
In dem betreuten Taubenschlag sollen die Stadttauben zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. Ziel ist, durch den Eiertausch gegen Attrappen die Population der Stadttauben zu reduzieren und durch die tierschutzgerechte Betreuung eine gesunde und begrenzte Stadttaubenpopulation zu erreichen.
Stadttauben sind domestizierte Haustiere, die in menschlicher Obhut gehalten wurden und auf Grund dessen auf die Betreuung durch den Menschen angewiesen sind. Sie sind auf hohe Bruterfolge gezüchtet. Sie wurden ausgesetzt oder haben sich nach Brieftauben- oder Hochzeitsausflügen verflogen und sich auf der Suche nach Futter in den Städten angesiedelt und dort vermehrt. Durch fehlende menschliche Pflege, nicht artgerechte Ernährung mit Lebensmittelresten von der Straße und Verletzungen durch liegengebliebene Schnüre, falsch angebrachte Taubennetze, Spikes oder sogar verbotene Klebepasten sind Tauben oft in einem erbärmlichen Zustand. Sie sind dadurch Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt, was nicht tierschutzkonform ist.
Durch die Errichtung von Taubenschlägen, in denen ein gezieltes und nachhaltiges Management zur Versorgung der Tauben durchgeführt werden kann, können zahlenmäßig kontrollierte und vor allem gesunde Stadttaubenschwärme als Symbol des Friedens auch ein Gewinn für jedes Stadtbild sein.
Die veröffentlichte Förderrichtlinie, den Vordruck für die Antragsstellung und weitere Vordrucke sowie weitergehende Informationen finden Sie in der Infospalte rechts bzw. unten auf dieser Seite.
In einem von der niedersächsischen Landesregierung finanziell unterstützten Projekt wurde die Erprobung der Maßnahmen dieser Empfehlung durch das Tierschutzzentrum und die Klinik für Geflügel der Tierärztlichen Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet.
Bundesweit wurde die 1998 vorgestellte Loseblattsammlung in die Praxis umgesetzt. Die Erfahrungen aus dieser Praxis und die veränderte Rechtsstellung von Tieren in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind in diese Überarbeitung als Empfehlungen eingeflossen.
Empfehlungen zur tierschutzgerechten Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen Überarbeitete Fassung September 2019
(PDF, 1,46 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
04.11.2024