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Start der diesjährigen Kastrationsaktion 2024 für Straßenkatzen

Erneut ermöglicht das Land Niedersachsen die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von freilebenden Hauskatzen in Niedersachsen. In diesem Jahr findet die diesjährige Katzenkastrationsaktion des Landes Niedersachsen in den beiden Zeiträumen vom
19. August bis 15. September 2024 sowie vom 04. November bis 15. Dezember 2024 statt.

Die Katzenkastrationsaktion wird in diesem Jahr unter der Federführung des „Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ sowie mit der Unterstützung der Tierschutzorganisationen und praktizierenden Tierärzte durchgeführt. Die Aktion ermöglicht die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 3.500 verwilderten Hauskatzen.

An der Aktion teilnehmen können Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuer*innen von kontrollierten Futterstellen. In diesem Jahr wird seitens des Landes Niedersachsen für die Kastration von Streunerkatzen für die beiden Aktionszeiträume erstmalig ein Betrag von 400.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Wie in den vergangenen Jahren beteiligen sich der „Deutsche Tierschutzbund e.V.“, der „Deutsche Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V.“, das Haustierregister TASSO e.V., der „Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V.“ und der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ an der Aktion. Durch die Spenden der fünf Tierschutzorganisationen wird für die Kastrationsaktion in diesem Jahr ein Gesamtbetrag von 475.000 Euro verfügbar sein.

Damit knüpft das Land an die bisher sieben erfolgreichen Aktionen der Vorjahre an. Bisher konnten insgesamt über 15.000 verwilderte weibliche und männliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister von „Tasso e.V.“ oder bei „Findefix“, dem Haustierregister des „Deutschen Tierschutzbund e.V.“, registriert werden.

Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit einhergehend viel Leid und Elend dieser unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch Katzen aus Privathaushalten nicht unkastriert ins Freie gelangen. Private Katzenhalter*innen sollten daher ihre Katzen kastrieren lassen, bevor sie diesen Freigang gewähren. Dadurch kann verhindert werden, dass die hohe Anzahl der oft unversorgt freilebenden Katzen durch nicht kastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten aufrechterhalten wird. Somit tragen auch private Katzenhalter maßgeblich zum Tierschutz bei.

Für die Aktion gelten folgende Rahmenbedingungen:

Kostenlos kastriert werden können freilebende Hauskatzen ab dem Alter von vier Monaten. Vor der Einfangaktion sollten sich die Teilnehmenden bei den umliegenden Tierarztpraxen erkundigen, ob diese an der diesjährigen Katzenkastration teilnehmen.

Die eingefangenen Katzen sind bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtiere zu melden. Termine für die Kastration werden von einer teilnehmenden Tierarztpraxis vergeben, die auch die weiteren Formalitäten erledigt. Zum Termin ist der Personalausweis der Überbringer*in bzw. bei teilnehmenden Tierschutzvereinen/Tierheimen die Erlaubnis nach
§ 11 Tierschutzgesetz sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. Die Überbringer*in der Katze unterschreibt, dass die Katze nicht aus einem Privathaushalt stammt und erklärt sich bereit, die Katze nach der erfolgten Kastration so lange zu versorgen, bis das Tier mit einer stetigen Nachversorgung an den Einfangort zurückgebracht werden kann.

Die Katze wird bei der Kastration in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip versehen und von der Praxis in einem Haustierregister als Fundtier der Gemeinde registriert, in der die Katze aufgefunden worden ist.

Auch in diesem Jahr sind nachfolgende Regularien einzuhalten: Pro Tierarztpraxis können im jeweiligen Aktionszeitraum 40 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.

Tierärzt*innen können sich während der Aktionszeiträume im internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen, die die Katzenkastration dankenswerterweise flankierend unterstützt, über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare nutzen: https://www.tknds.de.

Hintergrund

In Niedersachsen leben über 200.000 freilebende Hauskatzen im Verborgenen und unter zum Großteil elendigen Bedingungen. Die unkontrollierte Vermehrung dieser Katzenpopulationen, die auf sich alleine gestellt sind, verwahrlosen, leiden an Hunger und sind von Krankheiten und Parasiten gezeichnet.

Freilebende Hauskatzen – auch Streunerkatzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt oder zurückgelassen wurden oder entlaufen sind. In der Regel haben sie den Bezug zum Menschen verloren. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen jedoch an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll.

Die Katzen leiden an Parasiten, wie z.B. Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie z. B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie, können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen aus Privathaushalten, die sich bei ihren Freigängen anstecken können.

Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Welpen. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population der freilebenden Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat jedoch nur dann Erfolg, wenn auch private Katzenhalter*innen Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Katzen vor dem ersten Freigang kastrieren lassen, da diese dafür Sorge tragen, dass die hohe Population an Streunerkatzen aufrecht erhalten bleibt.


Katze   Bildrechte: unsplash.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.08.2024
zuletzt aktualisiert am:
08.08.2024

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