AG Folgenabschätzung
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe (AG) Folgenabschätzung ist es, die in den Facharbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen sowie den tierartübergreifend agierenden Projektgruppen der Niedersächsischen Nutztierstrategie - Tierschutzplan 4.0 entwickelten Vorschläge und geplanten Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Auswirkung auf die niedersächsische Landwirtschaft zu prüfen. Dabei soll sie den Fortschritt fördern, indem sie Hemmnisse und Chancen erkennt, so dass langfristige, nachhaltige Strategien entwickelt werden können.
Die AG Folgenabschätzung setzt sich aus Vertretern des Niedersächsischen Landkreistags (NLT), der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des Thünen-Institutes, des Landvolkes und des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Niedersachsen und der Abteilung 1 – Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit - des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums (ML) zusammen. Zahlreiche Experten haben bereits ihre Bereitschaft zur Teilnahme für die Bearbeitung von speziellen Themenfeldern erklärt. Je nach Arbeitsauftrag wird die AG Folgenabschätzung das notwendige zusätzliche Expertenwissen anfragen.
Leiter der AG Folgenabschätzung ist Herr Dr. Stoyke (ML), sein Stellvertreter Herr Dr. Hortmann-Scholten (LWK).
Die AG Folgenabschätzung wird bei Bedarf die in den übrigen Gremien entwickelten Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes z. B. auf folgende Aspekte prüfen:
• Umsetzbarkeit auf Ebene des Einzelbetriebs sowie der gesamten Wertschöpfungskette
• ökonomische Nachhaltigkeit auf einzelbetrieblicher Ebene (Rentabilität, Liquidität, Risiko, Kapitalbedarf, Einkommen usw.)
• ökonomische Nachhaltigkeit auf Ebene der Wertschöpfungskette, der ländlichen Räume sowie der gesamten Volkswirtschaft (Wettbewerbsfähigkeit, Importe, Exporte, Arbeitsplätze usw.)
• Auswirkungen auf die soziale Nachhaltigkeit (Arbeitssicherheit, Arbeitsbelastung, Attraktivität der Arbeit in der Land-wirtschaft (einschl. Hofnachfolge) usw.)
• Auswirkungen auf die Erreichung der Sustainable Development Goals (z. B. Ernährungssicherheit, Klimawandel)
• Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Agrar- und Ernährungswirtschaft
• Vereinbarkeit mit Landes-, Bundes- und Europarecht
• oder auf anderes mehr (z. B. Bedeutung für die Genehmigungspraxis).
Auch ethische Fragestellen können aufgegriffen werden. Die AG Folgenabschätzung kann aber auch Aufgaben in jeweils eigener Zuständigkeit definieren.
Bei der konstituierenden Sitzung der AG Folgenabschätzung am 15.01.2019 wurden die Aufgaben der AG Folgenabschätzung beraten und ein erster Überblick über erste Aufträge gegeben.
Die zweite Sitzung im März 2019 und die 3. Sitzung im Juli 2019 hat sich bereits dem ersten Arbeitsauftrag gewidmet.
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