Anonyme Meldestelle für Verstöße und Missstände in den Bereichen Verbraucherschutz, Tierschutz und Tiergesundheit
Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier übernehmen
Das Land Niedersachsen betreibt eine anonyme Meldestelle, über welche Sie sich mit Informationen zu Unregelmäßigkeiten, tatsächlichen oder potenziellen Verstößen oder Missständen in den Bereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Niedersachsen an die zuständigen Behörden wenden können. Diese Meldestelle steht Ihnen im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Verfügung, von dort werden die Meldungen an die jeweils zuständige Behörde weiter geleitet. Die Meldestelle erreichen Sie über folgenden Link:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2GXpqP&c=-1&language=ger
Über diese anonyme Meldestelle können Sie sich ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten melden. Das LAVES nimmt Ihre Hinweise vertraulich entgegen und wertet diese aus. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die zuständigen Stellen mit der größtmöglichen Sorgfalt.
Der wirksame Schutz des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin ist uns dabei sehr wichtig. Daher wird hierfür eine technisch gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Meldungen eingesetzt, welche auch in anderen sensiblen Bereichen zum Einsatz kommt. Gleichzeitig können Sie durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens am Ende Ihrer Meldung weiterhin mit dem LAVES in Kontakt bleiben. Dies eröffnet dem LAVES die Möglichkeit, Rückfragen zum Sachverhalt zu stellen. Weiterhin können Sie ergänzende Informationen über den Postkasten übermitteln.
Dieser Kontakt stellt eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der Meldung an die kommunalen Überwachungsbehörden, wie Landkreise, kreisfreie Städte, Polizei etc. dar. Bei den Landkreisen sind es z.B. die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, die für die Entgegennahme und Überprüfung einer Verbraucherbeschwerde verantwortlich sind.
Hinweis: Das Hinweisgebersystem ist nicht vorgesehen für Kundinnen und Kunden, die ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.