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Grundsatz der Tierhaltung

Nach dem Tierschutzgesetz hat der Mensch aus der Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen. Diese Forderung gilt generell für das Halten von Tieren.

Grundsatz jeder Tierhaltung ( § 2 Tierschutzgesetz –TierSchG- ) muss sein, dass das Tier eine Haltungsumgebung vorfindet, in der es sowohl seinem Bewegungsbedürfnis nachkommen als auch seine Grundbedürfnisse erfüllen kann. Daneben muss eine angemessenen Ernährung des Tieres sichergestellt werden. Da die individuellen Bedürfnisse der Tiere sehr unterschiedlich sind, ist es unabdingbar erforderlich, dass jeder Tierhalter sich Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Verhalten des Tieres aneignet und vor der Anschaffung eines Tieres prüft, ob er dauerhaft und jederzeit in der Lage ist, die verhaltensgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen. Auch muss er über Fähigkeiten zum Umgang mit den von ihm gehaltenen Tieren verfügen.

Unter folgenden Links finden Sie zur Tierhaltung weitere Informationen:

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