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Haltung von Heimtieren

Als Heimtiere werden Tiere bezeichnet, die der Mensch insbesondere in seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefährten hält oder die für diesen Zweck bestimmt sind. Vornehmlich werden als Heimtiere Hunde, Katzen, Vögel und Fische, aber auch Kleinsäuger und Reptilien gehalten.

Zur Pflege gehört neben der Gesundheitsvorsorge auch die Beschäftigung mit dem Tier. Tiere müssen täglich - auch in der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall - versorgt werden. Tiere einiger der o. a. Heimtierarten können sehr alt werden.

Entscheidet sich der Tierhalter für die Anschaffung eines Heimtieres, muss er Fähigkeiten im praktischen Umgang mit dem Tier erwerben.

Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung eines Tieres fachkundige Beratung zu suchen.

Wer Heimtiere in einem Tierheim / einer tierheimähnlichen Einrichtung ( Tierpension ) hält oder gewerbsmäßig Heimtiere züchtet, hält, mit ihnen handelt oder sie zur Schau stellt, bedarf einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Die Anforderungen an die gewerbsmäßige Tätigkeit sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz – AVV - festgelegt worden.

Kurzinformationen zu einigen, häufiger gehaltenen Heimtieren:
Die nachstehenden Kurzinformationen sind nur erste, orientierende Hinweise. Weitere Informationen können und müssen der Fachliteratur entnommen oder im Gespräch mit Fachleuten angefordert werden.

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