Haltung von Pelztieren
Die klimatischen Bedingungen in Deutschland erfordern auch bei Extremtemperaturen dank alternativer Materialien für die Kleidung kein Tragen von Pelzkleidung zur Gesunderhaltung des Menschen mehr. Es besteht daher keine Notwendigkeit, Pelztierzuchten zu betreiben und das Töten von Tieren ausschließlich zum Zweck der Pelzgewinnung zu dulden. Der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen lehnt die Haltung und Tötung von Pelztieren zur Gewinnung von Fellen schon seit Langem grundsätzlich ab. In Niedersachsen gibt es keine Pelztierfarmen mehr.
Die Haltung und Zucht von Pelztieren der Arten Nerz (Neovison vison), Iltis (Mustela putorius), Rotfuchs (Vulpes vulpes), Polarfuchs (Alopex lagopus), Sumpfbiber (Myocastor coypus), Chinchilla (Chinchilla chinchilla, Chinchilla brevicaudata und Chinchilla lanigera) und Marderhund (Nyctereutes procyonoides) sowie deren Zuchtformen, die zur Erzeugung von Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden oder deren Nachzucht zu diesen Zwecken gehalten werden soll, ist in Deutschland ohne eine Erlaubnis der zuständigen Behörde verboten. Die Erlaubnis darf nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. Näheres ist dem Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, zu entnehmen.