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Legehennen

Bildrechte: ML
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1. Kürzen der Schnabelspitze
In der konventionellen Legehennenhaltung werden bei ca. 90 % der Tiere routinemäßig die Schnabelspitzen der Küken gekürzt, um die Auswirkungen von Federpicken und Kannibalismus verringern. Obwohl diese Verhaltensstörung multifaktoriell bedingt ist, wird davon ausgegangen, dass züchterische Maßnahmen und die Optimierung des Managements das Risiko ihres Auftretens so weit senken, dass der Eingriff in absehbarer Zeit nicht mehr erforderlich wird.

Ziel:
Verzicht auf das Schnabelkürzen in Niedersachsen bis Ende 2016
Sachstand:
Die Arbeitsgruppe hat "Empfehlungen zur Verhinderung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus“ mit optimierten Haltungsbedingungen und Managementhinweisen erarbeitet, die Tierhalterinnen und Tierhaltern konkrete Hilfestellungen für die Haltung ungekürzter Legehennen geben sollen (siehe rechts im Download-Bereich). Diese werden derzeit unter wissenschaftlicher Betreuung der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Universität Osnabrück in zwei Projekten mit rund 100.000 schnabelungekürzten Tieren optimiert. Bilder aus dem Projekt siehe www.tierschutzplan-eier.de

Die Fach-Arbeitsgruppe Legehennen hat am 17.02.2015 eine Kurzfassung der "Empfehlungen zur Verhinderung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen” verabschiedet, um Jung- und Legehennenhaltern die aktuellen Erkenntnisse in kompakter Form darzustellen (siehe rechts im Download-Bereich). Diese enthalten auch einen Notfallplan mit Maßnahmen, wenn es zum Auftreten von Kannibalismus kommt. Eine genaue Tierbeobachtung ist das A&O und ermöglicht im Notfall ein schnelles Gegensteuern.


2. Haltung von Junghennen
Junghennen müssen auf das spätere Haltungssystem vorbereitet werden, damit sie in der Lage sind, Futter, Wasser, Sitzstangen und Nester zu finden und zu nutzen. Die Aufzuchtbedingungen haben großen Einfluss auf die spätere Neigung der Tiere zu Federpicken und Kannibalismus. Spezialgesetzliche Regelungen mit EU- bzw. bundesweiter Gültigkeit, z. B. zur zulässigen Besatzdichte, fehlen.

Ziel:
Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) um Anforderungen an die Junghennenaufzucht
Sachstand:
Vorschlag zur Ergänzung der TierSchNutzV ist in Bearbeitung.


3. Haltung von Legehennenelterntieren
Eine spezialgesetzliche Regelung fehlt.

Ziel:
s.o.
Sachstand:
Die Arbeitsgruppe hat einvernehmlich Anforderungen an die Haltung festgelegt, die ebenfalls zur bundesweiten Gültigkeit in die TierSchNutzV eingebracht werden sollen. Der Lenkungsausschuss stimmte dieser Vorgehensweise zu. Für die Übergangszeit sollen die Vorgaben per Erlass umgesetzt und von den niedersächsischen Behörden angewandt werden.


4. Kleingruppenhaltung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Oktober 2010 die besondere Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b TierSchNutztV) für nichtig erklärt. Nach der Übergangsfrist sind die bisherigen Regelungen zur Kleingruppenhaltung Ende März 2012 ausgelaufen. Derzeit gelten lediglich § 2 Tierschutzgesetz und die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen ist die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung fraglich; bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.

5. Männliche Eintagsküken (Legelinien)
Männliche Küken aus Legehennenlinien lassen sich nicht als Masthühner vermarkten. Sie werden in der Regel als Eintagsküken getötet und z.B. an Zoos für die Verfütterung abgegeben.

Ziel:
Verzicht auf das Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien
Sachstand:
Neben ersten Ansätzen, einen Teil der „männlichen Leger" über spezielle Vermarktungsschienen - z. B. als "Stubenküken" - in den menschlichen Verzehr zu bringen oder das "Zweinutzungshuhn" erneut zu etablieren, laufen intensive Forschungsarbeiten insbesondere an der Universität Leipzig, um schon im Ei eine Geschlechtsdifferenzierung vornehmen zu können. Ergebnisse werden für das erste Halbjahr 2015 erwartet.

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