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Masthühner

Bildrechte: ML
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  1. Prädisposition für Gesundheitsstörungen
    In der Masthühnerhaltung werden vorwiegend schnell wachsende Linien beiderlei Geschlechts eingesetzt. Durch züchterischen Fortschritt erreicht ein Masthuhn (Broiler) ein Körpergewicht von 2 kg in weniger als 5 Wochen. Die in der Vergangenheit primär auf hohe Wachstumsraten bei günstiger Futterverwertung ausgerichtete Zucht ist u.a. Ursache für verschiedene Skeletterkrankungen bzw. Beinproblemen sowie Stoffwechselstörungen.

    Ziel:
    Ausrichtung der Züchtung auf eine verbesserte Gesamtvitalität
    Sachstand:
    Abstimmung mit Zuchtunternehmen

  2. Management, Stallklima, Besatzdichte
    Die heute übliche intensive Masthühnerhaltung stellt sehr hohe Anforderungen an die Ausstattung der Betriebe (z.B. Lüftung; Heizung, Klimasteuerung) sowie das Management und die Sachkunde der Tierhalter bzw. Betreuer. Die Tiere werden entweder einphasig in Kurzmast (< 1600 g) oder mit Vorausstallung im sog. „Splittingverfahren“ z. T. auch länger und schwerer gemästet. Zu hohe Luftfeuchte mit Kondenswasserbildung, falsche Futterzusammensetzung, schlecht gewartete Tränken, mangelhafte Einstreupflege oder Durchfallerkrankungen der Tiere können ursächlich für eine feuchte oder verkrustete Einstreu sein. Der Kontakt mit der feuchten Einstreu kann zu sog. Kontaktdermatitiden (Brustblasen oder Fußballenveränderungen) bei den Masthühnern führen.

    Ziel:
    Eine Besatzdichte in Abhängigkeit vom Management und der Betriebsausstattung unter Nutzung von Tierschutzindikatoren (z.B. Fußballengesundheit, Therapiehäufigkeitsindex).
    Sachstand:
    Ausführungen mit Hinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einschließlich Managementhinweise in der Erprobung. Anforderungen an die Haltung von Masthühner-Elterntieren in der Erarbeitung.

  3. Stallanlage
    Die zumeist geschlossenen Ställe (= Hallen) sind abgesehen von den sie durchziehenden Tränkelinien und Futterbahnen strukturlos. Die Haltung erfolgt auf Einstreu als Bodenhaltung.

    Ziel:
    Deutlichere Trennung der Ställe in Ruhe- und Aktivitätsbereich, Einrichtung von Rückzugsmöglichkeiten, erhöhte Ebenen.
    Sachstand:
    Erprobung zusätzlicher Strukturen (z.B. erhöhte Ebenen) – wirtschaftsseitig.

  4. Haltung von Masthühner-Elterntieren
    Auch die Haltung von Masthühner-Elterntieren ist bisher weder auf EU- noch auf Bundesebene spezialgesetzlich geregelt.

    Ziel:
    Ergänzung der TierSchNutzV um einen Abschnitt „Anforderungen an die Haltung von Masthühner-Elterntieren“
    Sachstand:
    Im Rahmen des Tierschutzplans erarbeitet die zuständige Facharbeitsgruppe Anforderungen an die Haltung der Masthühner-Elterntiere, die anschließend auch in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingebracht werden sollen. Bei den Anforderungen geht es u.a. um die Themen Tageslichteinfall, Nutzung von Sitzstangen und erhöhten Ebenen, Besatzdichte und Fütterung der Tiere.

  5. Verladung
    Tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren beim Greifen und bei der Verladung von Masthühnern in Transportbehältnisse.
    Lösungsmöglichkeit:
    Schulung des Verladepersonals.

Projekte: Es ist vorgesehen, im Rahmen eines Pilotprojektes die von der Facharbeitsgruppe Masthühner und der Facharbeitsgruppe Tierschutzindikatoren bestimmten Tierschutzindikatoren (z.B. Fußballengesundheit, Tierverlustrate) unter Einbeziehung niedersächsischer Geflügelschlachtbetriebe und Masthühner haltender Erzeugerbetriebe sowie der jeweils zuständigen kommunalen Veterinärbehörden zu erproben. Das Konzept hierzu wird gegenwärtig erarbeitet.

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