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Information zur Blauzungenkrankheit

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Schafen und Rindern


Mit Datum vom 07.06.2024 gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe wird damit für eine Zeitdauer von sechs Monaten gestattet, sie dürfen nicht mehr angewandt werden sobald ein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung steht.

Im Rahmen einer Härtebeihilfe übernimmt die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Kosten für eine Impfstoffdosis pro Schaf bzw. Ziege, maximal jedoch 3,00 €. Voraussetzung ist, dass die Impfung in der HI-Tier-Datenbank eingetragen wird und der Antrag auf Beihilfe, sobald technisch möglich, digital über die Homepage der Tierseuchenkasse gestellt wird. Bis dahin ist der Antrag per Papier über das zuständige Veterinäramt bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einzureichen.

Derzeit gibt es noch keinen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Impfstoff. Mit diesem ist nach Expertenangaben frühestens im Herbst zu rechnen. Aufgrund der insbesondere aus den stark betroffenen Niederlanden berichteten schweren Symptome bei den betroffenen Tieren und des aktuell wetterbedingt aufflammenden Infektionsgeschehens setzte sich das ML für die Schaffung dieser schnellstmöglichen Impfmöglichkeit zum Schutz empfänglicher Tiere ein.


Hintergrund

Laut einer qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird die Gefahr der Virusübertragung auf empfängliche Tiere wie Schafe, aber auch Rinder zwischen Mai und Oktober als besonders hoch eingeschätzt. Für das Virus empfänglich sind auch Ziegen sowie Neuweltkameliden wie Alpakas und Wildwiederkäuer. Auch durch das Verbringen infizierter Tiere kann sich das Virus ausbreiten. Daher gelten für die Bestände in Niedersachsen, sowie in anderen von BTV-3 betroffenen Ländern, strengere Regeln wie eine verpflichtende PCR-Testung oder eine Behandlung mit mückenabweisenden Mitteln bei einer Verbringung in BTV-freie Gebiete. Seit dem ersten Ausbruchsfall am 25. Oktober 2023 im Landkreis Ammerland wurden bislang insgesamt 40 Feststellungen bei Schafen und Rindern aus elf Landkreisen in Niedersachsen nach einer Feldvirusinfektion gemeldet (Stand 07.06.2024).

Webseite Tierseuchen-Info des LAVES:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html

Risikobewertung des FLI:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00058523/BTV_Risikobewertung_2024-04-12-bf.pdf

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