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Bedarfsgegenstände


Was ist ein Bedarfsgegenstand?

Bedarfsgegenstände sind u. a.:

  • Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Löffel oder Verpackungen)
  • bestimmte Gegenstände zur Körperpflege (z. B. Kämme)
  • Spielwaren und Scherzartikel
  • Gegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen (z. B. Kleidung, Perücken)
  • Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel
  • Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für verschiedene Bedarfsgegenstände
  • Geruchsverbesserer und Mittel zur Insektenvertilgung in Räumen

Unter den Begriff "Bedarfsgegenstand" fallen also sowohl Flüssigkeiten (wie Reinigungsmittel) als auch Gegenstände (wie Ohrringe).

Wie muß ein Bedarfsgegenstand beschaffen sein?

Bedarfsgegenstände dürfen beim bestimmungsgemäßen oder vorherzusehendem Gebrauch nicht geeignet sein, die Gesundheit zu schädigen. Erzeugnisse, die keine Lebensmittel sind und die aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Aufmachung mit Lebensmitteln verwechselbar sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn im Umgang mit diesen ein gesundheitlicher Schaden absehbar ist, damit soll eine Gesundheitsgefährdung vermieden werden.

Was macht die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung?

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist als Spezialeinrichtung ausschließlich mit der Untersuchung und Beurteilung von Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen aus ganz Niedersachsen beauftragt. Darüberhinaus führt das Institut in diesem Fachgebiet Untersuchungen im Auftrag anderer Bundesländer durch. Durch die seit 1992 bestehende Schwerpunktbildung ist ein verbessserter Verbraucherschutz bei der Untersuchung von Gegenständen des täglichen Lebens erreicht worden.

Bedingt durch die vielseitige Produktpalette wird in diesem Bereich eine sehr große Anzahl sehr unterschiedlicher Untersuchungen durchgeführt. Als Beispiele sollen genannt werden:

  • Geschirr wird auf die Abgabe von Schwermetall geprüft.
  • Verpackungsmaterial aus Kunststoff und Papier/Pappe wird darauf geprüft, ob eine vermeidbare oder gesundheitlich nicht unbedenkliche Beeinflussung des verpackten Lebensmittels besteht. Ein Schwerpunkt ist dabei die Überprüfung von Weich-PVC bei fetthaltigen Lebensmitteln.
  • Bekleidungsgegenstände (Schuhe und Textilien) sowie andere Gegenstände mit Körperkontakt (z. B. Bettwäsche, Handtücher) werden auf giftige Hilfsstoffe bzw. deren Abbauprodukte untersucht.
  • Bei der Untersuchung von Spielzeug wird besonders berücksichtigt, ob es gesundheitsschädliche Stoffe abgibt, von Kindern in den Mund genommen oder ungewollt verschluckt werden kann (z.B. Kleinteile oder Farben) und dadurch ein gesundheitliches Risiko entstehen kann.
  • Wasch- und Reinigungsmittel enthalten nicht selten Stoffe, die bei unsachgemäßem oder mißbräuchlichem Umgang (z. B. durch Kleinkinder) gesundheitsgefährdend sein können. Daher wird hier besonders auf ausreichende Kennzeichnung (Warnhinweise) und kindersichere Verschlüsse geachtet.

Was können Verbraucher tun?

Der Verbraucher sollte Bedarfsgegenstände nur für den vorgesehenen oder dem entsprechend der allgemeinen Lebenserfahrung nach üblichen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung des Herstellers benutzen. Insbesondere vorhandene Warnhinweise oder Gütesiegel sind zu beachten. So garantiert z.B. bei Geschirr und Zellglasfolie der Hinweis "Für Lebensmittel" oder das Symbol in Form eines Glases mit einer rechts daneben aufrecht stehenden Gabel dafür, daß die Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Diesen Hinweis dürfen nur solche Produkte tragen, bei denen kein Übergang unerwünschter Mengen an Stoffen aus den Gegenständen auf ein damit in Kontakt kommendes Lebensmittel erfolgt.

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