Hatte der Lebensmittelunternehmer Anspruch auf eine Nachkontrolle, falls die Hygienebeurteilung nicht das gewünschte Ergebnis aufwies?
Nein, die Hygienebeurteilung war eine Zusatzleistung der Lebensmittelüberwachung und kein Verwaltungsakt. Somit hatte kein Lebensmittelunternehmen Anspruch auf Zuleitung oder Korrektur einer Hygienebeurteilung. Die Ausstellung einer neuen Hygienebeurteilung erfolgte erst im Rahmen der nächsten Plankontrolle. Dies ist mit einem Schulzeugnis zu vergleichen, das auch nicht im Laufe eines Halbjahres erneuert werden kann.
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- Projekt Hygienebarometer
- Projektverlauf
- Wie funktioniert die Lebensmittelüberwachung?
- Wie funktionierte die Erstellung der amtlichen Hygienebeurteilung?
- Wer bekam eine Hygienebeurteilung?
- Wie viele Betriebe in Niedersachsen konnten eine Hygienebeurteilung erhalten?
- Was bedeutete es, wenn keine Hygienebeurteilung aushing?
- Hatte der Lebensmittelunternehmer Anspruch auf eine Nachkontrolle?
- Auswertung der Verteilung der Hygienemangelpunkte in Niedersachsen – Stand 20.12.2017