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Hatte der Lebensmittelunternehmer Anspruch auf eine Nachkontrolle, falls die Hygienebeurteilung nicht das gewünschte Ergebnis aufwies?


Nein, die Hygienebeurteilung war eine Zusatzleistung der Lebensmittelüberwachung und kein Verwaltungsakt. Somit hatte kein Lebensmittelunternehmen Anspruch auf Zuleitung oder Korrektur einer Hygienebeurteilung. Die Ausstellung einer neuen Hygienebeurteilung erfolgte erst im Rahmen der nächsten Plankontrolle. Dies ist mit einem Schulzeugnis zu vergleichen, das auch nicht im Laufe eines Halbjahres erneuert werden kann.


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Hygienbarometer-Diagramm

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Birgit Hogeback

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