Projekt Hygienebarometer
Wie praktikabel ist ein freiwilliges System für Behörden, Betriebe und Verbraucher, das zum Ziel hat, die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung zur Hygiene transparent zu machen? Wie wirksam ist es, wenn Gaststätten, Kantinen, Bäckereien oder Fleischereien das amtliche Ergebnis der Lebensmittelkontrolle in Form einer Skala aushängen können, die auf einen Blick erkennen lässt, ob die Sauberkeit in einem Betrieb sehr gut oder mangelhaft ist?
Dieses System – das „Hygienebarometer“ – wurde von April bis Oktober 2017 in den Städten Brauschweig und Hannover im Zuge eines Pilotprojektes getestet. Dabei wurde unter anderem geprüft, inwieweit die Generierung der Bescheinigung zum Hygienebarometer und die Mitteilung an den Lebensmittelunternehmer praxistauglich und weitgehend kostenneutral sind, und ob der Zeitaufwand neben der normalen Kontrolltätigkeit leistbar ist.
Durch das Pilotprojekt konnte die Praktikabilität des freiwilligen Hygienebarometers nachgewiesen werden, jedoch haben nur wenige Betriebe (vier Prozent) von der Möglichkeit eines Aushanges der Bescheinigung zum Hygienebarometer Gebrauch gemacht.
Eine Ausweitung des freiwilligen Systems des Hygienebarometers unter den Bedingungen des Pilotprojektes auf ganz Niedersachsen lässt keine neuen Erkenntnisse erwarten und wird daher auch nicht angestrebt. Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast betont hierzu: „Niedersachsen wird sich weiterhin für ein bundesweit einheitliches Vorgehen für den Bereich der Transparentmachung von Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung und Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen und Verstößen stark machen und hierzu auch den Dialog mit der neuen Bundesregierung suchen.“
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- Projekt Hygienebarometer
- Projektverlauf
- Wie funktioniert die Lebensmittelüberwachung?
- Wie funktionierte die Erstellung der amtlichen Hygienebeurteilung?
- Wer bekam eine Hygienebeurteilung?
- Wie viele Betriebe in Niedersachsen konnten eine Hygienebeurteilung erhalten?
- Was bedeutete es, wenn keine Hygienebeurteilung aushing?
- Hatte der Lebensmittelunternehmer Anspruch auf eine Nachkontrolle?
- Auswertung der Verteilung der Hygienemangelpunkte in Niedersachsen – Stand 20.12.2017