Projektverlauf
Mit dem Hygienebarometer erhielten Lebensmittelbetriebe eine qualifizierte Rückmeldung über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen. Lebensmittelbetriebe entschieden selbst, ob sie die Bescheinigung zum Hygienebarometer (Hygienebeurteilung) für Werbezwecke nutzen und in ihrem Betrieb aushängen und damit ihre Ergebnisse den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent machen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Braunschweig starteten am 26. April 2017 die Pilotphase zur Einführung des Hygienebarometers in Niedersachsen. Betriebe, die Lebensmittel an Endverbraucherinnen und –verbraucher abgeben und in den Städten Hannover und Braunschweig planmäßig kontrolliert werden, eine amtliche Hygienebeurteilung. Diese Bescheinigung kann im Lebensmittelbetrieb ausgehängt werden, eine Verpflichtung zum Aushang besteht nicht.Am 04.09.2017 begann der zweite Teil der Pilotphase, in der eine neue Version der Hygienebeurteilung zum Einsatz kommt. Die Anpassungen erfolgten anhand der Erkenntnisse, die aus dem ersten Teil der Pilotphase gewonnen wurden, und hatten als wesentlichste Änderung eine Überarbeitung der Bewertungsskala zum Inhalt.
Die Pilotphase endete am 20.10.2017.
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- Projekt Hygienebarometer
- Projektverlauf
- Wie funktioniert die Lebensmittelüberwachung?
- Wie funktionierte die Erstellung der amtlichen Hygienebeurteilung?
- Wer bekam eine Hygienebeurteilung?
- Wie viele Betriebe in Niedersachsen konnten eine Hygienebeurteilung erhalten?
- Was bedeutete es, wenn keine Hygienebeurteilung aushing?
- Hatte der Lebensmittelunternehmer Anspruch auf eine Nachkontrolle?
- Auswertung der Verteilung der Hygienemangelpunkte in Niedersachsen – Stand 20.12.2017