Wie funktioniert die Lebensmittelüberwachung?
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landkreisen und Städten in Niedersachsen überwachen regelmäßig die Lebensmittelbetriebe. Im Rahmen von Betriebskontrollen prüfen deren Mitarbeiter die Einhaltung der Kühl- und Hygienevorschriften, den baulichen Zustand, die Personalhygiene, die Rückverfolgbarkeit, die Kennzeichnungsvorschriften sowie die
Dokumentationspflichten im Rahmen der Eigenkontrolle der Betriebe; sie entnehmen Proben, entscheiden auf Grundlage der Ergebnisse der Laboruntersuchungen des LAVES in eigener Zuständigkeit über weitere Maßnahmen und sorgen für das Abstellen der ermittelten Mängel.
Sie sind die unmittelbaren Ansprechpartner für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Darüber hinaus führen sie eine Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben durch, beraten Verbraucher, Gewerbetreibende und Existenzgründer und stellen Gesundheitsbescheinigungen für den internationalen Handel mit Lebensmitteln aus.
Alle Ergebnisse werden dokumentiert und als Basis für zu treffende Maßnahmen herangezogen – zum Beispiel bei Verstößen.
Verbraucherschutzberichte für Niedersachsen finden Sie hier:
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- Projekt Hygienebarometer
- Projektverlauf
- Wie funktioniert die Lebensmittelüberwachung?
- Wie funktionierte die Erstellung der amtlichen Hygienebeurteilung?
- Wer bekam eine Hygienebeurteilung?
- Wie viele Betriebe in Niedersachsen konnten eine Hygienebeurteilung erhalten?
- Was bedeutete es, wenn keine Hygienebeurteilung aushing?
- Hatte der Lebensmittelunternehmer Anspruch auf eine Nachkontrolle?
- Auswertung der Verteilung der Hygienemangelpunkte in Niedersachsen – Stand 20.12.2017