Forstliches Vermehrungsgut
Herkunftssicheres, genetisch angepasstes und qualitativ hochwertiges Forstsaatgut ist Voraussetzung für leistungsstarke, standortgerechte und stabile Wälder
Zweck des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) ist, "den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern."
Das Gesetz regelt Erzeugung, Inverkehrbringen, Ein- und Ausfuhr von forstlichem Vermehrungsgut der genannten Baumarten oder Hybriden.
Der Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten von forstlichem Vermehrungsgut:
- Saatgut
Zapfen, Fruchtstände, Früchte und Samen, die zur Aussaat im Wald oder zur Erzeugung von Pflanzgut bestimmt sind - Pflanzenteile
Spross-, Blatt- und Wurzelstecklinge, Explantate und Embryonen für die
mikrovegetative Vermehrung, Knospen, Absenker, Ableger, Wurzeln, Pfropfreiser, Steckhölzer, Setzstangen sowie andere Teile von Pflanzen außer Saatgut, die zur Auspflanzung im Wald oder zur Erzeugung von Pflanzgut bestimmt sind - Pflanzgut
aus Saatgut oder Pflanzenteilen angezogene oder aus Naturverjüngung geworbene Pflanzen
Forstliches Vermehrungsgut in Niedersachsen
- Hinweise für Zulassung und Behandlung von Saatguterntebeständen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz in Niedersachsen, Stand: November 2024 - Download (PDF, 0,13 MB)
- Erhaltung von Waldgenressourcen in Niedersachsen (RdErl. d. ML v. 15.10.2012) - Download (PDF, 0,05 MB)
- Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (NDVO FoVG) vom 12. Januar 2004 - Download (PDF, 0,06 MB)
- Durchführung von Aufgaben nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, der Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung und der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (RdErl. d. ML v. 14.09.2005) - Download (PDF, 0,02 MB)
- LÖWE - Richtlinie zur Baumartenwahl (Landesforsten, Stand April 2004) - Download (PDF, 6,14 MB)
Online-Herkunftsempfehlungen für Niedersachsen
Die Verwendung standortgerechter Baumarten und die Wahl geeigneter Herkünfte forstlichen Vermehrungsgutes bei der Bestandesbegründung und -verjüngung sind für die langfristige Betriebssicherheit, die Sicherung der vielfältigen nachhaltigen Leistungen der künftigen Wälder und für die Vorsorge vor den Risiken durch den Klimawandel wesentliche Voraussetzungen.
Die für Niedersachsen geeigneten Herkünfte wurden von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) im Merkblatt „Empfohlene Herkünfte forstlichen Vermehrungsgutes für Niedersachsen" (Herkunftsempfehlungen) zusammengestellt. Das Merkblatt wird bei Bedarf aktualisiert.
Online-Herkunftsempfehlungen (Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt)
Online-Erntezulassungsregister für Niedersachsen
Gem. § 6 Forstvermehrungsgutgesetz werden die Zulassungseinheiten in ein Register, getrennt nach Baumart, Art des Ausgangsmaterials, Kategorie und Zweck, von der Landesstelle eingetragen. Jede Zulassungseinheit erhält ein Registerzeichen. Die Einsicht in die Register steht jedermann frei.
Die Suchfunktion des öffentlichen Registers bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Informationen über Quellen forstlichen Vermehrungsgutes in Niedersachsen einzuholen.
Zur Nutzung weiterer Funktionen des Erntezulassungsregisters melden Sie sich bitte an oder registrieren Sie sich zunächst als neuer Nutzer.
Online-Erntezulassungsregister für Niedersachsen (Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt)
Landesstelle gem. § 18 Forstvermehrungsgutgesetz beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Überwachung der Gewinnung, der Anzucht und des Handels von Forstvermehrungsgut obliegt in Niedersachsen dem ML (Landesstelle im Referat R4: Dirk Müller, Tel. 0511 120 2256).
Die Landesstelle hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Zulassung von Waldbeständen und Samenplantagen zur Saatgutgewinnung
- Führung des Erntezulassungsregisters,
- Kontrolle der Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe,
- Kontrolle der Saatguternten und der Stammzertifikate, Ausstellung von Stammzertifikaten, Ausfertigung amtlicher Zeugnisse.
Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete
Saatgutprüfung bei forstlichem Vermehrungsgut
Bei Saatgut, welches in den Verkehr gebracht wird, muss der Lieferschein zusätzlich für jede Partie Angaben zur Reinheit, Keimfähigkeit, Tausendkornmasse und Zahl der keimfähigen Samen je Kilogramm Saatgut enthalten. Diese Angaben sind im Rahmen einer vom Lieferanten zu veranlassenden Saatgutprüfung zu ermitteln.
Die Saatgutprüfung nach dem Forstvermehrungsgutgesetz darf nur von Stellen durchgeführt werden, die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Saatgutprüfstellen registriert sind und über die für die ordnungsgemäße Lagerung und Prüfung erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und dürfen am Ergebnis der Prüfung kein persönliches Interesse haben.
Eine Liste der registrierten Labore finden Sie auf der Website der BLE.
54 forstlich bedeutsame Baumarten unterliegen dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
Hier finden Sie alle wichtigen Bundesgesetze und Verordnungen sowie weitere Informationen zum Thema "Forstliches Vermehrungsgut"