Gesetze und andere Bestimmungen
Der Wald ist Gegenstand verschiedener Rechtsquellen. Gesetze, Verordnungen und andere Bestimmungen regeln unter anderem das Verhalten im und den Umgang mit dem Wald
Wichtiger Hinweis:
Soweit Texte von Gesetzen und Verordnungen auf unseren Seiten zur Verfügung stehen, handelt es sich ausdrücklich nur um unverbindliche Abschriften zur schnellen Information per Internet. Rechtsverbindlich sind allein die gedruckten Texte der amtlichen Veröffentlichungen und die Veröffentlichungen im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS).
VORIS
Das niedersächsische Landesrecht in Volltexten der geltenden Fassungen bietet die Wolters Kluwer Deutschland GmbH kostenfrei im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS) an. Enthalten sind alle Gesetze und Verordnungen des Landes sowie veröffentlichte Verwaltungsvorschriften:
Vorschrifteninformationssystem (VORIS)
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Jeder Mensch darf den Wald und die übrige freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Zum Schutz unserer Natur und Umwelt bedarf es einiger Regelungen zum Gehen, Radfahren und Reiten.
In den Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. April bis 15. Juli) braucht unsere Tierwelt besondere Schonung. Deshalb müssen in dieser Zeit Hunde an der Leine geführt werden. Vom 1. März bis 31. Oktober besteht oft akute Brandgefahr in Wald, Moor und Heide, deshalb sind dort das Rauchen, Grillen und Entzünden von Feuer in dieser Zeit verboten. Auch diese Regelungen finden Sie im NWaldLG.
Für Waldbesitzer und Forstleute sind besonders wichtig die Bestimmungen, wie der Wald zu bewirtschaften ist, welche Verbote für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart bestehen und unter welchen Voraussetzungen eine Fläche erstmalig aufgeforstet werden darf.
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
vom 21. März 2002 (Nds. GVBl. S. 112 - VORIS 79100) - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 315)
Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG - RdErl. d. ML v. 5. 11. 2016 - 406-64002-136 vom 5. November 2016 (Nds. MBl. S. 1094)
In der Anlage zur DVO-Jagd genannte Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 28.7.2009 über die Erklärung von Gebieten zu Europäischen Vogelschutzgebieten