Privatwald, Körperschaftswald und Bundeswald in Niedersachsen
Körperschafts- und Genossenschaftswald und Klosterforsten in Niedersachsen
Die niedersächsische Waldfläche umfasst rund 1,2 Millionen Hektar (ha), das sind 25 % der Landesfläche. Über die Hälfte hiervon ist in Privatbesitz. Kennzeichnend für Niedersachsen ist der bäuerliche Privatwald.
Alle Waldbesitzenden haben die Bewirtschaftung ihres Waldes nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen Forstwirtschaft auszurichten und zugleich der Schutz- und der Erholungsfunktion des Waldes Rechnung zu tragen (Niedersächsisches Wald- und Landschaftsgesetz).
Das Land Niedersachsen bietet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern unter der Beteiligung des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Ziel der Förderung ist es, den niedersächsischen Privat-, Kommunal- und Genossenschaftswald in die Lage zu versetzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu bewirtschaften, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern.
Beratung des Privatwaldes - eine Aufgabe der Landwirtschaftskammer
Die Forstorganisation der Landwirtschaftskammer besteht aus der forstlichen Zentrale sowie den Landwirtschaftskammerforstämtern und Bezirksförstereien vor Ort.
Zusammenschluss gegen Strukturschwäche
Zum Ausgleich der ungünstigen Betriebsstrukturen sind viele Waldbesitzer Mitglied in einer der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Diese Zusammenschlüsse setzen gemeinschaftlich Arbeitskräfte ein, sortieren und vermarkten Holz, beschaffen Material wie beispielsweise Pflanzen oder führen andere Arbeiten im Wald kostengünstig aus. Die Zusammenschlüsse erfassen über zwei Drittel der gesamten Privatwaldfläche.
Förderung des Privatwaldes
Damit private Waldbesitzer ihren Wald im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewirtschaften können, zahlen Bund und Land Fördermittel für zahlreiche forstwirtschaftliche Maßnahmen. Ziel ist es, die Ertragslage privater Waldeigentümer so zu verbessern, dass sie ihren Wald erhalten und wo möglich noch vergrößern können.
Körperschafts- und Genossenschaftswald und Klosterforsten in Niedersachsen
Städte, Gemeinden, Realverbände und andere nach alten Rechtsvorschriften gegründete Körperschaften werden forstfachlich betreut. Das Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verpflichtet den Waldbesitzer, für den Wald entweder eigenes Forstpersonal einzusetzen oder die fachkundige Bewirtschaftung durch einen Betreuungsvertrag mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, mit der Landwirtschaftskammer, durch die Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss oder durch andere Maßnahmen sicherzustellen.
In Niedersachsen sind die Klosterforsten in Besitz zweier Stiftungen. Der Wald des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds umfasst 25.000 ha. Er wird vom Klosterkammerforstbetrieb (KFB) bewirtschaftet.
Der Wald der "Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz" (SBK) umfasst rund 5.500 ha. Die Stiftungsförstereien werden jeweils von einer Revierleiterin oder einem Revierleiter unter Gesamtverantwortung des Stiftungsdirektors betreut.
Die Bundesforsten in Niedersachsen
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin von über 364.000 Hektar Wald. Den überwiegenden Teil der etwa 54.000 ha Bundeswald in Niedersachsen nehmen Verteidigungsliegenschaften ein.