Privatwald, Körperschaftswald und Bundeswald in Niedersachsen
Körperschafts- und Genossenschaftswald und Klosterforsten in Niedersachsen
Die niedersächsische Waldfläche umfasst rund 1,2 Millionen Hektar (ha), das sind 25 % der Landesfläche. Über die Hälfte hiervon ist in Privatbesitz. Kennzeichnend für Niedersachsen ist der bäuerliche Privatwald.
Alle Waldbesitzer haben die Bewirtschaftung ihres Waldes nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen Forstwirtschaft auszurichten und zugleich der Schutz- und der Erholungsfunktion des Waldes Rechnung zu tragen (Niedersächsisches Wald- und Landschaftsgesetz).
Das Land Niedersachsen bietet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern unter der Beteiligung des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Ziel der Förderung ist es, den niedersächsischen Privat-, Kommunal- und Genossenschaftswald in die Lage zu versetzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu bewirtschaften, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern.
Der Privatwald wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover betreut und beraten.
Das ist eine Pflichtaufgabe der Landwirtschaftskammer.
Die Forstorganisation der Landwirtschaftskammer besteht aus der forstlichen Zentrale sowie den Landwirtschaftskammerforstämtern und Bezirksförstereien vor Ort. Die Landwirtschaftskammer erhält vom Land einen budgetierten Zuschuss zu den Personal- und Pensionskosten.
Zusammenschluss gegen Strukturschwäche
Zum Ausgleich der ungünstigen Betriebsstrukturen sind viele Waldbesitzer Mitglied in einer der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Diese Zusammenschlüsse setzen gemeinschaftlich Arbeitskräfte ein, sortieren und vermarkten Holz, beschaffen Material wie beispielsweise Pflanzen oder führen andere Arbeiten im Wald kostengünstig aus. Die Zusammenschlüsse erfassen über zwei Drittel der gesamten Privatwaldfläche.
Damit private Waldbesitzer ihren Wald im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewirtschaften können, zahlen Bund und Land Fördermittel für zahlreiche forstwirtschaftliche Maßnahmen. Ziel ist es, die Ertragslage privater Waldeigentümer so zu verbessern, dass sie ihren Wald erhalten und wo möglich noch vergrößern können.
Förderrichtlinien und Informationen
Körperschafts- und Genossenschaftswald und Klosterforsten in Niedersachsen
Städte, Gemeinden, Realverbände und andere nach alten Rechtsvorschriften gegründete Körperschaften werden forstfachlich betreut. Das Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verpflichtet den Waldbesitzer, für den Wald entweder eigenes Forstpersonal einzusetzen oder die fachkundige Bewirtschaftung durch einen Betreuungsvertrag mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten, mit der Landwirtschaftskammer, durch die Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss oder durch andere Maßnahmen sicherzustellen.
Der Körperschafts- und Genossenschaftswald umfasst insgesamt 155.000 ha. Eigenes Forstpersonal beschäftigen in erster Linie die Städte und Kreise mit größerem Waldbesitz. Sie bewirtschaften insgesamt 34.000 ha. Teilweise werden sie zusätzlich von den Niedersächsischen Landesforsten fachlich beraten. Die übrigen Kommunen, sonstigen Körperschaften und vor allem die Realverbände lassen sich auf einer Fläche von 93.000 ha durch die Landesforsten betreuen. Die Landwirtschaftskammern betreuen 2.000 ha Wald unmittelbar und weitere 26.000 ha über die Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.
In Niedersachsen sind die Klosterforsten in Besitz zweier Stiftungen. Der Wald des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds umfasst 25.000 ha. Er wird seit dem 01.01.1998 als Landesbetrieb nach § 26 LHO mit der Bezeichnung Klosterkammerforstbetrieb (KFB) bewirtschaftet und ist rechtlich unselbstständiger Teil der Klosterkammer Hannover. Dienstherr für das zugehörige Forstfachpersonal sowie der Tarifbeschäftigten ist das Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Das Ministerium für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz übt die Fachaufsicht aus.
Auch der "Stiftsforstbetrieb Ilfeld" im Bundesland Thüringen gehört zum Verwaltungsbereich der Klosterkammer Hannover.
Der Wald des ehemaligen "Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds" ist am 01.01.2005 in der "Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz" (SBK) aufgegangen, deren Teilvermögen er ist. Er umfasst rund 5.500 ha.
Der Stiftungswald ist in drei Stiftungsförstereien gegliedert. Diese werden jeweils von einem beamteten Revierleiter unter Gesamtverantwortung des Stiftungsdirektors betreut. Dienstherr ist das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, die Fachaufsicht liegt beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin von über 364.000 Hektar Wald. Den überwiegenden Teil der ca. 50.000 ha (Holzboden) Bundeswald in Niedersachsen nehmen Verteidigungsliegenschaften ein. Infolge ihrer volkswirtschaftlich sinnvollen Platzierung in Regionen mit ertragsschwachen Böden liegt der forstwirtschaftliche Nutzungsansatz relativ niedrig. Trotzdem kommt diesen Wäldern, die naturnah bewirtschaftet werden, eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Linderung negativer Auswirkungen der militärischen Nutzung (z.B. Staub, Erosion, Lärm) zu. Zugleich sind sie Grundlage für ökologisch wertvolle Wälder, aber auch für eine nachhaltige Nutzung des natürlich nachwachsenden Rohstoffes Holz.
Die Sperrung großer, zusammenhängender Flächen aus militärischen Gründen begünstigt darüber hinaus die Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsformen wie z. B. Wachholderheiden oder Moore und schafft Rückzugsräume für selten gewordene Tiere und Pflanzen.
Zum 1. Januar 2005 wurde die Bundesforstverwaltung zusammen mit der Bundesvermögensverwaltung in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn überführt. Die niedersächsischen Waldflächen des Bundes werden vom Geschäftsbereich Bundesforst (BF) mit den Bundesforstbetrieben "Lüneburger Heide" und "Niedersachsen" betreut.