Wegebau Forst (Code 125-C)
Fördergegenstand:
Neubau, Befestigung und Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege sowie Erstinvestitionen für Einrichtungen und Anlagen zur Holzlagerung und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung.
Zuwendungsempfänger:
Natürliche Personen, juristische Personen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Trägerschaften gemeinschaftlicher Vorhaben.
Förderhöhe:
Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.1.2.5.3, Seite 244
und in der Richtlinie "Förderung Forstwirtschaftlicher Maßnahmen" auf der Seite "Forstliche Förderung" des ML.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Abteilung 4, Referat 406
Herr Martin
Tel. (0511) 120 - 2249
E-Mail: holger.martin@ml.niedersachsen.de
Artikel-Informationen