Fließgewässerentwicklung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie - FGE (Code 323-B)
Fördergegenstand:
Wasserwirtschaftliche Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung.
Zuwendungsempfänger:
Land Niedersachsen, kommunale Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Förderhöhe:
Investitionsbeihilfen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen (Netto-) Ausgaben.
Die Maßnahme wird in Bremen nicht angeboten.
Nähere Angaben zur Maßnahme finden Sie im Programm PROFIL Teil 3 Kap. 5.3.3.2.3.2, Seite 363,
in der Richtlinie "Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung" und im Flyer "Fließgewässerentwicklung" auf der Seite "PROFIL" des MU.
Ansprechpartner:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abteilung 2, Referat 24
Herr Wöhler
Tel. (0511) 120 – 3358
E-Mail: joachim.woehler@mu.niedersachsen.de
Artikel-Informationen