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PFEIL 2014-2022

Verlängerung der PFEIL - Förderperiode

Aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene wird die neue Förderperiode erst in 2023 starten können. Für den Übergangszeitraum von zwei Jahren wird der derzeitige GAP-Rahmen durch eine Übergangsverordnung fortgesetzt. Die Übergangsverordnung basiert auf den Vorschriften des GAP-Rahmens 2014-2020 und stellt sicher, dass Betriebsinhaber und andere Begünstigte auch in den Jahren 2021 und 2022 aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt bzw. gefördert werden können.

Weitere Informationen zur Übergangsverordnung finden Sie hier.

1. Änderungsantrag zum PFEIL 2014- (Programm für die Entwicklung im ländlichen Raum)

Am 29. Dezember 2016 hat die ELER VB den 1. Änderungsantrag zum PFEIL bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Änderungen waren aus Sicht der Kommission ordnungsgemäß begründet und belegt, so dass es keine Einwände gegen den eingereichten Änderungsantrag gegeben hat. Die Genehmigung erfolgte am 28.02.2017

In der rechten Spalte steht eine PDF der SFC Version des PFEIL 2014-2020 in der aktuellen Fassung mit Stand vom 01.03.2017 zum Download zur Verfügung.

Genehmigung des PFEIL Programms am 26.5.2015

Die EU-Kommission hat das neue ELER-Entwicklungsprogramm PFEIL angenommen und damit genehmigt. Mit diesem Programm werden in der EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 zahlreiche Maßnahmen in den ländlichen Räumen in Niedersachsen und ebenso in Bremen unterstützt.

Mit dem PFEIL-Programm werden insgesamt 30 Fördermaßnahmen (und diverse Untermaßnahmen) angeboten. Das Förderspektrum umfasst Maßnahmen für Wissenstransfer und Innovationsförderung in der Landwirtschaft, für verbesserte Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, für Tierschutz und Risikomanagement wie Hochwasserschutz, für die Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, für Ressourceneffizienz und Klimaschutz sowie für die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete.



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