Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Auch in der neuen ELER-Förderperiode ab 2023 wird eine Förderung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) angeboten. Alle Fördermaßnahmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wasserschutz, Naturschutz und Klimaschutz wurden in einer Richtlinie für die Bundesländer Bremen, Hamburg und Niedersachsen zusammengefasst.
Über folgende Links finden Sie detaillierte Informationen zur Förderung und zu den einzelnen Fördermaßnahmen:
- Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an AUKM
- Übersicht über alle Maßnahmen
- Aktuelles zum Antragsverfahren
Merkblätter AUKM ab 2023
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer, die auch für die Bearbeitung der Flächenprämien zuständig sind (Kontakte am Ende der Seite)
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