Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen zahlt erstmals Prämie für Sommerweidehaltung aus

Milchviehbetriebe haben Geld fristgerecht bis zum 31. Mai erhalten


(Hannover) Die von der Niedersächsischen Landesregierung im vergangenen Jahr neu eingeführte Fördermaßnahme „Sommerweidehaltung für Milchkühe“ konnte fristgerecht ausgezahlt werden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover heute (Samstag) mitteilt, fließen in Niedersachsen dafür rund 16,5 Millionen Euro Fördermittel. Das Geld hat die Betriebe zum Monatsende (Mai) erreicht.

Agrarministerin Miriam Staudte: „Ich freue mich, dass die Sommerweideprämie in Niedersachsen gut angenommen und die Mittel nun fristgerecht ausgezahlt wurden. Mit der Maßnahme aus unserem Förderangebot kommen wir der gesellschaftlichen Forderung nach mehr Tieren auf der Weide nach – und unterstützen die Betriebe für ihren Beitrag zu Tierwohl und Artenvielfalt.“

Die Auszahlung der Beträge sowie die Zustellung der Bescheide an die Begünstigten erfolgte planmäßig am 31. Mai. Insgesamt wurden 2.527 Anträge im Förderraum Niedersachsen (2521) und Hamburg (6) gestellt und 2.503 Anträge bewilligt (entspricht insgesamt 99 Prozent). Die noch nicht bewilligungsfähigen Anträge müssen noch abschließend überprüft werden. Diese Betriebe erhalten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, ebenfalls in Kürze ihr Geld.

Hintergrund: Fördervoraussetzung ist der Betriebssitz, samt Flächen und Milchviehherde in Niedersachsen oder Hamburg. Um eine ausreichende Grundfutterversorgung zu gewährleisten, müssen pro Milchkuh mindestens 2.000 Quadratmeter Gras und/oder Grünfutterflächen ohne Mais (davon 1.000 Quadratmeter als Weidefläche) zur Verfügung stehen. Förderverpflichtung ist die Weidehaltung aller Milchkühe des Betriebes vom 16. Mai bis zum 15. September für mindestens sechs Stunden pro Tag. Die Zuwendungen (75 konventionell beziehungsweise 51 Euro ökologisch) je Großvieheinheit, die durchschnittlich im Weidezeitraum gehalten wurde, basiert auf agrarökonomischen Berechnungen, die die wirtschaftlichen Nachteile der Förderverpflichtung für die jeweilige Haltungsform berücksichtigen.

Die Sommerweideprämie ist Teil des KLARA-Förderangebots: https://klara.niedersachsen.de/startseite.

Mehr Informationen: ml.niedersachsen.de/sommerweide

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2024

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln